Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der EuGH, der Vorsteuerabzug und die Beweislast
ECJ on the Deduction of VAT and the Burden of Proof
In its landmark decision in the joined cases Mahagében kft and Pétér Dávid, the ECJ has made it clear that a national tax authority cannot refuse a taxable person the right to VAT deduction solely on the grounds of possible malversation. It is, in fact, for the tax authorities to carry out the necessary inspections and establish, based on objective evidence, that the concerned taxable person knew, or ought to have known, that the transaction relied on as a basis for the right to deduct was connected with fraud. Michael Kotschnigg explains the practical consequences of this decision.
I. Grundsatzentscheidung des EuGH
Der EuGH hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom klargestellt, dass bloße Zweifel der Finanzbehörden nicht ausreichen, um dem Bürger das Recht auf Vorsteuerabzug zu verwehren. Vielmehr obliegt es ihnen, die objektiven Umstände nachzuweisen, aus denen sich ergibt, dass der Bürger wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bezogene Eingangsumsatz Teil einer steuerlichen Malversation gewesen ist.
II. Ausgangslage
Ausgangspunkt waren zwei ungarische Vorabentscheidungsersuchen mit ähnlichen Anfragen zum Vorsteuerabzug aus Eingangsumsätzen:
In der Rechtssache C-80/11 hat ...