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Besteuerung intransparenter Investmentfonds und Kapitalverkehrsfreiheit
Das FG Düsseldorf hat mit Beschluss vom , 16 K 3383/10 F, dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die pauschale Besteuerung von Erträgen aus sog. intransparenten (inländischen und) ausländischen Investmentfonds gemäß § 6 dInvStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. In dem Verfahren geht es um natürliche Personen, die Einkünfte aus einem intransparenten belgischen Investmentfonds erzielten, der seine Erträge zur Gänze thesaurierte. Nach § 6 dInvStG werden solche Erträge – vergleichbar § 42 InvFG in Österreich – pauschal einer Besteuerung unterworfen. Rohde/ Neumann (IStR 2012, 665 ff.) weisen in einer Analyse des Vorlagebeschlusses darauf hin, dass gute Argumente gegen eine Steuerbarkeit gemäß § 6 dInvStG sprächen und es damit im Vorlagefall zu keiner Anwendung der Pauschalbesteuerung hätte kommen müssen. Die Autoren stimmen dem FG Düsseldorf aber insoweit zu, als § 6 dInvStG eine verdeckte Diskriminierung ausländischer Investmentvermögen bewirke und dadurch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EG verstoße. Interessant sei insbesondere, dass das FG Düsseldorf, anders als die deutsche Finanzverwaltung, aus dem Urteil des BFH vom , VII R 24/07, keine Unionsrechts...