Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Verfahrensordnung für den EuGH
Die überarbeitete Verfahrensordnung, die am in Kraft getreten ist, widmet den Vorabentscheidungsersuchen einen eigenen Titel, vervollständigt dabei die darin enthaltenen Vorschriften und gestaltet sie zugleich sowohl für die Einzelnen als auch für die nationalen Gerichte klarer. Ferner sollen anhängige Rechtssachen weiterhin innerhalb angemessener Fristen erledigt werden können; insbesondere hat der EuGH die Möglichkeit, einen Beschluss zu erlassen, um die Länge der bei ihm eingereichten Schriftsätze oder schriftlichen Erklärungen zu begrenzen. Die neuen Regeln enthalten außerdem einige bedeutende Neuerungen in Bezug auf das mündliche Verfahren. Zudem soll die neue Verfahrensordnung die bestehenden Regeln und Praktiken klären. So wird eine klarere Unterscheidung zwischen den Vorschriften, die für alle Verfahrensarten gelten, und den auf die einzelnen Verfahrensarten anwendbaren spezifischen Vorschriften – u. a. wird ein Mindestinhalt für Vorabentscheidungsersuchen festgelegt – getroffen.