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Fremdübliche Verrechnungspreise zwischen nahestehenden Unternehmen
(B. R.) Liegen die zwischen ausländischer Mutter- und inländischer Tochtergesellschaft (Vertriebsgesellschaft) vereinbarten Preise nicht innerhalb einer Bandbreite angemessener Fremdvergleichspreise, stellen diese fremdunüblichen Preise verdeckte Ausschüttungen gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 an die Muttergesellschaft in Höhe der i. S. d § 6 Z 6 EStG 1988 zu erfolgenden Ergebniskorrekturen dar. Zur Feststellung der Bandbreite, d. h. Angemessenheit, sind die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze zur Auslegung von Art. 9 des OECD-Musterabkommens heranzuziehen ( RV/2515-W/09).