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VwGH zum Missbrauch durch Zwischenschaltung einer Limited auf den Cayman Islands
Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft in einer „Steueroase“ zur Gewährung von Darlehen innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, ist unangemessen
Nicht schon die Gesellschaftsgründung an sich erfüllt den Tatbestand des Missbrauchs, sondern erst die hinzutretende wirtschaftlich unangemessene Umleitung von Geldern
Im Allgemeinen bildet nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Missbrauch; dieser kann also in der dem tatsächlichen Geschehen nicht angemessenen Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bestehen
Im Jahr 2001 veräußert eine österreichische Privatstiftung ihre Beteiligung (32,5 % des Grundkapitals) an der S-AG. Für die bei Veräußerung dieser Beteiligung aufgedeckten stillen Reserven (137.858.627 ATS, das sind 10.018.577,13 EUR) bildet sie im Jahr 2001 gemäß § 13 Abs. 4 Z 4 KStG einen steuerfreien Betrag. Diesen steuerfreien Betrag überträgt sie im Jahr 2002 auf in der Handelsbilanz ausgewiesene Anschaffungskosten der A-Limited mit Sitz in Georgetown, Grand Cayman, British West Indies.
Aufgrund einer durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung sei für das Finanzamt klar erkennba...