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Verkauf der Anteile an einer inländischen Immobilien-GmbH durch eine ungarische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
Veräußert eine vermögensverwaltende ungarische Kommanditgesellschaft mit zwei deutschen Gesellschaftern ihre Anteile an einer österreichischen Immobilien-GmbH, liegt angesichts des im Bereich der Einkommensbesteuerung bei in- und ausländischen Personengesellschaften angewendeten Transparenzprinzips im Durchgriff durch die ungarische Personengesellschaft eine Veräußerung der inländischen GmbH-Beteiligung durch die beiden deutschen Personengesellschafter vor. Der Vorgang unterliegt nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG der beschränkten Einkommensteuerpflicht.
Der Umstand, dass das ungarische innerstaatliche Steuerrecht die Kommanditgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert, vermag nicht zu bewirken, dass dies auf österreichischer Seite ebenso zu geschehen hat. Es ist wohl richtig, dass Art. 13 Abs. 3 DBA Ungarn das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung einer Inlandskapitalbeteiligung bei einer in Ungarn ansässigen Person Ungarn zuteilt und dass diese Gegebenheiten aus der Sicht des ungarischen nationalen Steuerrechts vorliegen. Aus der Sicht des österreichischen nationalen Steuerrechts ist der Veräußerungsgewinn aber nicht einer in Ungarn ansässigen Person zuzurec...