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EuGH: Vorsteuerabzugsberechtigung von Holdinggesellschaften
In seinem Urteil vom , Rs. C-496/11, Portugal Telecom SGPS SA, hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine Holdinggesellschaft, die technische Verwaltungs- und Managementdienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften erbringt, zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Die Portugal Telecom SGPS SA (Portugal Telecom) ist eine Holdinggesellschaft nach portugiesischem Recht entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung (Holding-VO). Nach Art. 1 Holding-VO haben SGPS als einzigen Gesellschaftszweck die Verwaltung der Beteiligungen an anderen Unternehmen als mittelbare Form der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Nach Art. 1 Abs. 2 Holding-VO wird für Zwecke dieser Verordnung eine Beteiligung an einer Gesellschaft als mittelbare Form der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit angesehen, wenn sie nicht lediglich Gelegenheitscharakter hat und sie mindestens 10 % des stimmberechtigten Kapitals dieser Gesellschaft ausmacht, wobei die Beteiligung entweder unmittelbar oder über Anteile an anderen Gesellschaften, in denen die SGPS eine beherrschende Stellung einnimmt, gehalten werden kann. Nach Art. 4 Abs. 1 Holdi...