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SWI 2, Februar 2008, Seite 81

Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz

(BMF) – Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrats und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Art. 16 DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des , ist zu entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Art. 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann (EAS 2785).

Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Art. 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand, auf österreichischer Seite dieser Beurteilung zu folgen, um einen internationalen Besteuerungskonflikt zu vermeiden (ebenfalls EAS 2785).

Übt allerdings der Verwaltungsrat seine Funktion nicht aufgrund eines Dienstvertrags mit der schweizerischen Gesellschaft, sondern als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft aus und hält er sich nicht länger als 183 Tag pro Jahr in der Schweiz auf, dann hätte die Schw...

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