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SWI 2, Februar 2008, Seite 72

Die umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Anteilsübertragung (Share Deal) am Beispiel Österreich/Deutschland

VAT treatment of the cross-border transfer of shares between Austria and Germany

Peter Leidel

The cross-border transfer of shares between Austria and Germany leads to the exclusion of input tax deduction from transaction costs of the seller of the shares, irrespective of the rest of his taxable transactions. A company succession in the way of a share deal can be a competitive disadvantage compared to the way of an asset deal. The input tax deduction from transaction costs of the buyer is based upon the percentage of taxable transactions to the total revenue.

Die Anteilsübertragung nach der MwStSyst-RL

Der Veräußerer als Steuerpflichtiger

Nach nunmehr stRspr. des EuGH führt das bloße Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen zu keiner unternehmerischen Tätigkeit. Übt der Gesellschafter eine der in Art. 9 MwStSyst-RL genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten aus, wird er zum Steuerpflichtigen. Dies kann – wie in der Rs. Cibo Participations – eine Holding sein, die durch das Erbringen administrativer, finanzieller, kaufmännischer oder technischer Dienstleistungen gegen Entgelt an ihre Tochter unmittelbar in die Verwaltung ihrer Tochter eingreift. Es kann aber auch der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH sein, der aufgrund seiner Geschäftsführungsl...

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