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Die Einmalerfassung im Gemeinschaftsrecht
Once-only Taxation in Community Law
Profits should be taxed once. This principle has to be applied on national and international profits as a consequence of non-discrimination. The impact for the arm’s length principle, for the avoidance of double taxation in application of the credit or exemption method, and for international reorganizations of enterprises is great because the fundamental freedoms of the European Community do not allow any discriminatory taxation. Reinhold Beiser explains this principle in detail.
Problemstellung
Das Sachlichkeitsgebot (Art. 7 B-VG) zwingt zur ertragsteuerrechtlichen Einmalerfassung: Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen sind sachlich ebenso nicht zu rechtfertigen wie Nichterfassungen. Eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen ist nur über eine konsistente Einmalerfassung zu erreichen. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags fordern eine Gleichbehandlung der nationalen und internationalen Wirtschaft. Eine konsistente ertragsteuerrechtliche Einmalerfassung entspricht dem Gleichbehandlungs- und Sachlichkeitsgebot auf nationaler und internationaler Ebene.
Das Gebot der Einmalerfassung
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