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SWI 2, Februar 2008, Seite 93

Abkommensrechtliche Beurteilung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall

Gerald Toifl

Das FG Köln hat mit Urteil vom , 14 K 1233/04, entschieden, dass Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall an einen in den USA ansässigen und in Deutschland bloß beschränkt steuerpflichtigen Profisportler auch dann der inländischen Lohnsteuerpflicht unterliegen, wenn der Arbeitnehmer sich während der Krankheitszeit bereits in den USA aufhält. Schmidt (Praxis internationale Steuerberatung 2007, 310 ff.) weist in einer Urteilsbesprechung darauf hin, dass es sich dabei um das erste deutsche Urteil zur Behandlung von Lohnfortzahlungen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht sowie des Abkommensrechts handelt. Lediglich für andere Erscheinungsformen der „bezahlten Untätigkeit“, wie insbesondere zum Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot, liegen bereits mehrere Entscheidungen des BFH vor. Schmidt macht aber darauf aufmerksam, dass im Ausgangsfall das die Krankheit auslösende Ereignis in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit in Deutschland stand (Verletzung bei der Tätigkeit als Profisportler). Anders wäre nach Schmidt zu entscheiden, wenn ein solcher unmittelbarer Zusammenhang nicht gegeben ist. Das Besteuerungsrecht würde in diesem Fall Deutschland nicht zustehen.

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