zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 2008, Seite 96

Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz

(BMF) – Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeitigen aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die „Ausübung einer Arbeit in Österreich“ im Sinn von Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann.

Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dies durch Art. 15 Abs. 1 oder durch Art. 21 normiert wird. Eine Steuerfreistellung vom Lohnsteuerabzug setzt aber die Einhaltung der Erfordernisse der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 (Vordruck ZS-QU1), voraus. (EAS 2923 v. )

Daten werden geladen...