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SWI 2, Februar 2008, Seite 89

EuGH: Deutsche Besteuerung von niedrig besteuerten Einkünften mit Kapitalanlagecharakter ausländischer Betriebsstätten verstößt nicht gegen Grundfreiheiten

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die deutsche Besteuerung niedrig besteuerter Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter einer ausländischen Betriebsstätte (Personengesellschaft) mit den Regelungen des Art. 43 EG (Niederlassungsfreiheit) und des Art. 56 EG (Kapitalverkehrsfreiheit) vereinbar ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Columbus ist eine Kommanditgesellschaft belgischen Rechts. Sie ist ein Koordinationszentrum i. S. d. belgischen Rechtsvorschriften. An Columbus sind acht in Deutschland ansässige Angehörige derselben Familie mit einem Anteil von jeweils 10 % und eine deutsche Personengesellschaft, deren Anteile ebenfalls Mitgliedern dieser Familie gehören, mit 20 % beteiligt. In der Gesellschafterversammlung von Columbus werden alle Anteilsinhaber durch dieselbe Person vertreten. Columbus gehört zu einer international bedeutenden Unternehmensgruppe. Ihr Gesellschaftszweck ist die Koordinierung der Aktivitäten dieser Gruppe. Dazu gehören u. a. die Zentralisierung der finanziellen Transaktionen und der Buchführung, die Finanzierung der Liquidität der Tochtergesellsch...

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