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ASoK 10, Oktober 1998, Seite 341

EuGH: Arbeitgeber muß Arbeitszeugnisse ausstellen

(dpa) - Arbeitgeber müssen Arbeitszeugnisse ausstellen, auch wenn das Arbeitsverhältnis seit einiger Zeit beendet ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab einer britischen Staatsbürgerin recht, deren Arbeitgeber ein Zeugnis verweigert hatte, nachdem sie wegen einer Schwangerschaft entlassen worden war.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Richtlinie zur Gleichbehandlung von Mann und Frau. Das Unternehmen habe das Zeugnis als Reaktion nicht ausgestellt, weil die Frau schon vorher gegen die Entlassung wegen Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau geklagt hatte. Das Verfahren hatte mit einem Vergleich geendet. ()

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