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ASoK 10, Oktober 1998, Seite 326

Zum Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist

Literatur und Judikatur uneinig über die Behandlung von Resturlauben

Dr. Lukas Stärker

Der Beitrag setzt sich mit verschiedenen Varianten der Frage auseinander, ob und bejahendenfalls wann ein Urlaubsguthaben bei einer Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber während der Kündigungsfrist zu verbrauchen ist.

1. Zum Urlaubsverbrauch bei aufrechtem Dienstverhältnis

§ 2 UrlG gewährt jedem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr einen Erholungsurlaub. Das Ausmaß des Erholungsurlaubs ist von der Dienstzeit des Arbeitnehmers abhängig und beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung das 25. Dienstjahres auf 36 Werktage. Der Verbrauch des Erholungsurlaubs ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Die Vereinbarungen sind nach § 4 UrlG in der Weise abzuschließen, daß der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist, verbraucht werden kann.

Wurde ein Urlaubsanspruch im Jahr seiner Entstehung - aus welchem Grund auch immer - nicht verbraucht, so wird er, ohne daß es einer diesbezüglichen Vereinbarung oder der Abgabe einer Erklärung bedarf, von selbst auf das folgende Urlaubsjahr übertragen. Eine Schranke besteht nur in der Verjährungsbestimmung des § 4 Abs. 5 UrlG. Danach verjährt der Urlaubsanspruch nach A...

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