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Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt (d. h. keine beschränkte Steuerpflicht gem. der Zweitwohnsitzverordnung, BGBl. II Nr. 528/2003, eintritt) und
a) die Auslandsentsendung nicht in einen DBA-Partnerstaat erfolgt ist oder
b) die Entsendung zwar in einen DBA-Partnerstaat stattfand, aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in den DBA-Partnerstaat verlegt worden ist (siehe Rz. 7596 EStR 2000).
Treffen diese Voraussetzungen zu, dann bleibt Österreich berechtigt, seine Besteuerungsansprüche hinsichtlich des Welteinkommens des Dienstnehmers nach Maßgabe der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen wahrzunehmen, sodass diesfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen ist. Der Umstand, dass anlässlich der Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerun...