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SWI 6, Juni 2004, Seite 296

Zur Frage der "Reinwaschung" von Steueroaseneinkünften

(BMF) - Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der „Methodenwechsel" auch für ausländerbeherrschte österreichische Muttergesellschaften, wodurch entgegenstehende Aussagen der Verordnung unwirksam geworden sind.

Die Zielsetzung des § 10 Abs. 3 KStG (Unterbindung der Gewinnverlagerung in Steueroasen) ist im zeitlichen Geltungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG grundsätzlich unverändert aufrechterhalten worden und ist lediglich in ihrer Anwendung von den inländerbeherrschten Gesellschaften auf die ausländerbeherrschten Gesellschaften ausgeweitet worden. Damit ist aber auch die Aussage der Rz. 590 der KStR nunmehr für ausländerbeherrsc...

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