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SWI 6, Juni 2004, Seite 314

EuGH: Vorsteuerabzug bei ausschließlich nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Tätigkeiten

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-137/02, Faxworld Vorgründungsgesellschaft Peter Hünninghausen und Wolfgang Klein GbR, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine GesbR, deren Zweck darin besteht, die für die Tätigkeit einer zu gründenden Aktiengesellschaft erforderlichen Mittel vorzubereiten, zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn entsprechend dem Gesellschaftszweck der einzige Ausgangsumsatz der GesbR die Übertragung ihres Gesamtvermögens an die Aktiengesellschaft nach deren Gründung ist. In dem dem vorliegenden Urteil des EuGH zugrunde liegenden Ausgangsverfahren bestand überdies die Besonderheit, dass der einzige Außenumsatz nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaates (Deutschland) nicht steuerbar war, weil Deutschland von der in den Art. 5 Abs. 8 bzw. Art. 6 Abs. 5 der 6. MwSt-RL vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens eines Steuerpflichtigen (Unternehmers) so zu behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenständen bzw. keine Dienstleistung vorgelegen wäre.

Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Faxworld Vorgründungsgesellschaft Peter Hünninghausen und Wolfgang Klein GbR (nachstehend: Fax...

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