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Legale Keinmalbesteuerung einer US-Erbschaft
(BMF) - Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor).
Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in den USA ansässig gewesenen Vaters eine Überweisung von 70.000 $, die aus der Verwertung einer zum Nachlass gehörenden US-Versicherung und von Wertpapieren stammt, dann ist dieser Erbanfall von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freigestellt. Der Umstand, dass in den USA wegen hoher Freibeträge keine US-Erbschaftssteuer anfällt, lässt kein österreichisches Besteuerungsrecht aufleben. (EAS 2262 v. )