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SWI 6, Juni 2003, Seite 304

183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"

(BMF) - Verfasst ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österreichische Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro an die österreichische Niederlassung im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, dann trägt die österreichische Niederlassung damit die Kosten für eine Dienstleistung, die die deutsche Betriebstätte der US-Gesellschaft der österreichischen Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers.

Bei diesen Gegebenheiten lebt daher bei kurzfristigen Inlandsaufenthalten (unter 183 Tagen pro Jahr) kein österreichischer Besteuerungsanspruch an den Gehältern des deutschen Dienstnehmers auf, der auf Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland gestützt werden könnte; ein österreichischer Besteuerungsanspruch wäre aus Sicht des BMF nur dann gegeben, wenn der Verfasser der Studien diese Aufgabe nicht im Rahmen seiner Dienstleistungen für das deutsche Büro, sondern unmittelbar f...

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