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EuGH: Verwendungseigenverbrauch von Gebäuden umsatzsteuerpflichtig
Im Urteil vom Rs. C-269/00 Seeling hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Verwendung einer Wohnung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen mit (umsatzsteuerbefreiten) Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gleichzusetzen ist.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Seeling und der deutschen Finanzverwaltung über den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Herstellung eines von Herrn Seeling insgesamt seinem Unternehmen zugeordneten, teilweise aber für private Zwecke genutzten Gebäudes. Im Jahr 1995 errichtete Herr Seeling ein Gebäude, das er insgesamt seinem Unternehmen zuordnete und seit Fertigstellung teilweise unternehmerisch und teilweise für eigene Wohnzwecke nutzte. In seiner Umsatzsteuererklärung für 1995 beantragte Herr Seeling den vollen Abzug der im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes angefallenen Mehrwertsteuer als Vorsteuer, wobei er die private Nutzung einer Wohnung im Gebäude als steuerpflichtigen Eigenverbrauch behandelte. Das Finanzamt beurteilte die private Nutzung eines Teils des Gebäudes als steuerfreien Eigenverbrauch und versagte ins...