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Gewinnausschüttung an eine deutsche KG mit brasilianischem Kommanditisten
Schüttet eine österreichische GmbH an ihre zu 99 % beteiligte deutsche Mutter-KG eine Dividende aus, die steuerlich einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, weil sie die 100-%-Kommanditistin der deutschen Mutter-KG ist, dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94 a EStG in Anspruch genommen werden. Denn eine deutsche KG kann - trotz bloß vermögensverwaltender Tätigkeit - diese Begünstigung nicht vermitteln, soweit daran eine in einem Drittstaat ansässige Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Von der brasilianischen Gesellschaft könnte aber auf der Grundlage von Artikel 10 DBA Österreich-Brasilien eine Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 10 Prozentpunkten erwirkt werden. (EAS 2280 v. )