zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 6, Juni 2003, Seite 297

EuGH: Solisten können befreite Einrichtungen sein

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-144/00 Hoffmann hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die in der 6. MWSt-RL für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten durch „Einrichtungen" vorgesehenen Befreiungen auch anwendbar sind, wenn diese von einer Einzelperson erbracht werden.

Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Hoffmann, einem Konzertveranstalter, und dem Landgericht Mannheim wegen einer strafrechtlichen Verurteilung des Herrn Hoffmann u. a. dafür, dass er die Mehrwertsteuer auf Gagen, die er drei in Deutschland aufgetretenen, nicht in Deutschland ansässigen Gesangssolisten gezahlt hatte, nicht abgeführt hat. Herr Hoffmann organisierte eine Welttournee von drei nicht in Deutschland ansässigen Gesangssolisten, die in einer Reihe von Konzerten gemeinsam auftraten. Herr Hoffmann behielt von den an die drei Solisten gezahlten Gagen keinen der Umsatzsteuer entsprechenden Betrag ein und führte diese Steuer nicht ab. Insbesondere aufgrund dieses Sachverhalts wurde gegen ihn vor dem Landgericht Mannheim (Deutschland) Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Das Landgericht entschied, dass die von Herrn Hoffmann ins Treffen geführte Steuerbefreiung des § 4 Z 20 ...

Daten werden geladen...