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SWI 6, Juni 2003, Seite 278

Engagement eines US-Schauspielers für eine TV-Aufzeichnung in Schweden

(BMF) - Wird von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller als Dienstnehmer für die Mitwirkung an einer ausschließlich in Schweden stattfindenden TV-Produktion engagiert, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an den gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber durch das österreichisch-amerikanische Abkommen. Verfügt der US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen „Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt), dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben.

Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und es wird dem US-Künstler anheimzustellen sein, die Herbeiführung einer abkommenskonformen En...

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