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Qualifikation von fiktiven Einkünften im DBA-Recht
Die Frage der abkommensrechtlichen Qualifikation von fiktiven Einkünften ist in der Praxis noch weitgehend ungeklärt. Wattel/Marres (European Taxation 2003, 66 ff.) kommen in einer umfangreichen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass fiktive Einkünfte grundsätzlich nicht unter den Anwendungsbereich der speziellen Verteilungsnormen des OECD-Musterabkommens (Art. 6 bis 20) fallen. Dennoch sind Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, auf solche fiktiven Einkünfte anzuwenden. Anders als das österreichische nationale Recht enthalten Doppelbesteuerungsabkommen nämlich in der Regel eine Auffangklausel. Vorbild dafür ist Art. 21 OECD-Musterabkommen, wonach „andere Einkünfte" in jenem Staat besteuert werden dürfen, in dem der Empfänger der Einkünfte ansässig ist. Darüber hinaus ist für Wattel/Marres aber unter Bezugnahme auf Art. 3 Abs. 2 OECD-Musterabkommen und den dort angeordneten Rückgriff auf das nationale Recht der Vertragsstaaten unter gewissen Voraussetzungen auch eine Subsumtion unter die speziellen Verteilungsnormen des Abkommens möglich. Die Autoren wollen dies insbesondere dann zulassen, wenn eine entsprechende Vorschrift bereits vor In-Kraft-Treten des betre...