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Kodifizierung des Fremdverhaltensgrundsatzes in den Niederlanden
Die Niederlande haben bisher - ebenso wie Österreich - darauf verzichtet, den Fremdverhaltensgrundsatz des Art. 9 OECD-MA durch nationale Ausführungsbestimmungen näher zu konkretisieren. Dies hat sich mit durch die Einführung des § 8 b niederländisches KStG geändert. De Hosson (Intertax 2002, 189 ff.) gibt einen Überblick über diese Bestimmungen, in denen insbesondere auch Dokumentationserfordernisse festgehalten sind, die ein niederländischer Steuerpflichtiger für Verrechnungspreiszwecke erfüllen muss.