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Selbständige Werbeverträge eines international tätigen Sportlers
(BMF) - Die Sportler-Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000 sieht für die von ihr erfassten Sportler die Möglichkeit einer Steuerfreistellung für deren ausländische Einkünfte vor. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte pauschal mit 33 % der „insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit" anzusetzen.
Die pauschale Einkünfteermittlung betrifft sonach die Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der gesamten Werbetätigkeit des Sportlers (Rz. 4376 EStR 2000 i. d. g. F.). Die Pauschalierung erstreckt sich daher nicht nur auf jene Werbeverträge, die der für die Vermarktung des Sportlers üblicherweise zuständige Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt, sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots, Abbildung auf Plakaten, Anwesenheit bei Filialeröffnungen usw.). (EAS 2072 v. )