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EuGH: Zuschüsse für Energieberatung sind Entgelt von dritter Seite
In seinem Urteil vom Rs. C-353/00 Keeping Newcastle Warm Limited hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob seitens der öffentlichen Hand geleistete Zuschüsse für Energieberatung Entgelt im umsatzsteuerlichen Sinn sind. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Keeping Newcastle Warm Limited (im Folgenden kurz: KNW) und der Finanzverwaltung des Vereinigten Königreiches betreffend die Frage, ob von der KNW im Rahmen einer Subventionsregelung erhaltene Geldbeträge für seitens der KNW erbrachte Energieberatungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Im Vereinigten Königreich werden Subventionen für den sparsameren Umgang mit Energie in Haushalten gewährt. Eine der subventionsfähigen Leistungen ist Energieberatung, die in den einschlägigen Bestimmungen als Beratung über Wärmeisolierung oder den sparsamen und wirtschaftlichen Gebrauch von Haushaltsgeräten, Beleuchtungseinrichtungen oder Einrichtungen zur Raumheizung oder Warmwasserbereitung definiert ist. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Subvention wird für Energieberatung ein Subventionshöchstbetrag von GBP 10 seitens der zuständigen (staatlichen) Stelle (hier: Energy Action Grants Agency; im F...