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Verbot der doppelten Verwertung negativer Vermietungseinkünfte
DOUBLE UTILIZATION OF LOSSES FROM RENT NOT PERMISSIBLE
The Administrative Court has changed its interpretation of double tax treaties in connection with how losses allocated to foreign permanent establishments are affected by double tax treaties using the exemption method. An appeals court of the Regional Fiscal Directory for Vorarlberg has now applied the new ruling also to losses from the rental of an apartment. Romuald Kopf describes the ruling.
I. Berufungsentscheidung der FLD für Vorarlberg
Die neuere Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen mit Befreiungsmethode durch den VwGH (, 99/14/0217) sichert in begünstigender Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung die zwischenstaatliche Verwertbarkeit von Verlusten. Sie schiebt allerdings auch der doppelten Verlustverwertung einen Riegel vor. Der erkennende Senat hat diese Überlegungen auf einen Fall übertragen, in dem das Berufungsbegehren auf die doppelte Verwertung negativer Vermietungseinkünfte in der Form der Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes im Ansässigkeitsstaat ungeachtet des erfolgten „Verlustrücktrages" im Quellenstaat gerichtet war.
II. Sachverhalt
Der Berufungsführer (Bf.) war im Streitjahr 1995 in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Aus der Verm...