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Wegzugsbesteuerung bei Durchzug durch Österreich
(BMF) - Artikel 13 Abs. 6 des DBA-Deutschland vom geht auf einen deutschen Verhandlungswunsch zurück. Es wird in diesem Zusammenhang die in der Literatur (Staringer, SWI 1999, 400) vertretene Auffassung geteilt, der zufolge die vorgesehene 5-jährige Ansässigkeitsfrist bewirkt, dass im Falle eines vorübergehenden Durchzuges (Zuzug und Weiterzug nach Deutschland innerhalb einer Frist von 5 Jahren) die in dieser Zeit geschaffenen Wertzuwächse in Österreich keiner Wegzugsbesteuerung zugeführt werden können. (EAS 2079 v. )