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Vereinbarkeit von CFC-Regelungen mit dem Abkommensrecht
Die Vereinbarkeit von CFC-Regelungen (Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung) mit dem Abkommensrecht zählt zu den nach wie vor strittigen Fragen der DBA-Anwendung. Nach einer Ansicht sind solche Regelungen mit dem Abkommensrecht insbesondere deshalb vereinbar, weil DBA die innerstaatliche Zurechnung von Einkünften der Vertragstaaten nicht berühren. Nach der Gegenansicht sind CFC-Regelungen mit dem Abkommensrecht nur dann vereinbar, wenn dies im konkreten DBA ausdrücklich vereinbart ist. Pouletty (Tax Planning International - Euopean Union Focus July/August 2002) und Bérengier (Tax Planning International Review August 2002) berichten über ein jüngst ergangenes Urteil des Conseil d'Etat vom , in dem das französische Höchstgericht der zuletzt genannten Ansicht gefolgt ist und ausgesprochen hat, dass DBA den französischen CFC-Regelungen vorgehen.