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SWI 11, November 2000, Seite 516

Anrechnung von progressionsabhängigen Auslandssteuern

(BMF) – Wird ein britischer Dienstnehmer von seinem britischen Arbeitgeber für zwei Jahre nach Österreich entsandt, dann sind seine britischen Bezüge mangels einer inländischen Lohnsteuerbetriebstätte (§ 81 EStG) in Österreich im Veranlagungsweg zu erfassen. Großbritannien ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 des DBA-Großbritannien verpflichtet, die österreichische Steuer auf die britische anzurechnen.

Geht der britische Dienstnehmer mit einer österreichischen Firma während seines Österreich-Aufenthaltes ein zweites Dienstverhältnis ein, dann erhöhen die Einkünfte aus diesem zweiten Dienstverhältnis den auf die Einkünfte aus dem ersten Dienstverhältnis entfallenden Durchschnittssteuersatz. Sollte der britische Dienstnehmer nach britischem innerstaatlichen Recht mit den Einkünften aus dem zweiten österreichischen Dienstverhältnis in Großbritannien nicht besteuert werden und müsste daher von Österreich eine Bestätigung darüber ausgestellt werden, welche österreichische Steuer auf die von der britischen Firma (erstes Dienstverhältnis) gezahlten Bezüge entfällt, dann würden hiezu die laufenden Einkünfte aus Großbritannien mit dem (durch die Einkünfte aus dem zweiten Dienstverhältnis erhöhten) Durchschnit...

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