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SWI 11, November 2000, Seite 496

Filmdreharbeiten für eine deutsche Filmfirma auf einem Hochseeschiff

(BMF) – Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler von einer deutschen Filmfirma angestellt, um an Dreharbeiten auf einem Hochseeschiff in internationalen Gewässern mitzuwirken, dann unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten auf deutschem Staatsgebiet stattfänden (Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland); dies wäre nur bei Hochseeschiffen der Fall, die unter deutscher Flagge fahren (BStBl. II 1987, 377; BStBl. II 1995, 405, und BStBl. II 1997, 432; Hinweis auch auf EAS 1549). (EAS 1715 v. )

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