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SWI 11, November 2000, Seite 542

Steuerrecht und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Gerald Toifl

Die Frage der Diskriminierung von Steuerpflichtigen durch originär innerstaatliche oder bilaterale Vorschriften wird in Österreich insbesondere vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes sowie der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten und der abkommensrechtlichen Diskriminierungsverbote geführt. Darüber hinaus ist aber auch die Bedeutung der EMRK auf diesem Gebiet nicht zu unterschätzen. Darauf hat in Österreich bereits Grabenwarter in SWI 1993, 111 ff. hingewiesen. Baker (European Taxation 2000, 298 ff.) berichtet, dass die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) zwischen Mai 1959 und April 2000 mehr als 240 Fälle auf dem Gebiet des Steuerrechts entschieden hat, die nun auch über eine Datenbank elektronisch abgerufen werden können. Unter den von der EKMR gefällten Entscheidungen sind auch österreichische Entscheidungen, die in der bisherigen Diskussion in Österreich kaum Beachtung gefunden haben.

Rubrik betreut von: Toifl
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