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SWI 11, November 2000, Seite 537

EuGH: Berichtigung von Rechnungen mit unberechtigtem Umsatzsteuerausweis

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-454/98 Schmeink & Cofreth AG & Co KG und Manfred Strobel hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, unter welchen Umständen das nationale Recht eine Berichtigungsmöglichkeit für Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis vorsehen muss. Diese Frage stellte sich in zwei Fällen, die vor dem deutschen BFH anhängig wurden. In beiden Fällen wurden Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis gelegt, ohne dass diesen die Erbringung einer Leistung zu Grunde lag. In dem einen Fall machte der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend und gab die Rechnung dem Aussteller der Rechnung zurück. In dem anderen Fall entrichtete der Aussteller der Rechnung die in Rechnung gestellte Steuer und der Empfänger machte einen Vorsteuerabzug geltend. Der Rechnungsaussteller erstattete später Selbstanzeige, wodurch der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger berichtigt wurde. In beiden Fällen verlangten die zuständigen Finanzämter die Entrichtung der Umsatzsteuer, weil diese in einer Rechnung ohne entsprechende Leistungserbringung ausgewiesen wurde. Die Anträge der Steuerpflichtigen auf Erlass der Mehrwertsteuer aus Billigkeitsgründen wurden abgewiesen. Die daraus res...

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