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SWI 11, November 2000, Seite 542

Fiktives Arbeitsverhältnis ausländischer Sportler in den Niederlanden

Gerald Toifl

Nach Art. 17 Abs. 1 OECD-MA sind Einkünfte von Sportlern – unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts – in dem Staat zu besteuern, in dem die sportlichen Aktivitäten ausgeübt werden. Um zu verhindern, dass ausländische Sportler „vergessen", ihren Steuerpflichten im Ausübungsstaat nachzukommen, findet man in der Staatenpraxis unterschiedliche Systeme, welche die effektive Durchsetzung der Besteuerung ermöglichen sollen. So besteht in Österreich nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG für den inländischen Veranstalter eine Verpflichtung (bei sonstiger Haftung), einen 20%igen Steuerabzug vom Bruttobetrag an der Quelle vorzunehmen. Stevens/Lohuis (IStR 19/2000, Länderbericht, 2) berichten in diesem Zusammenhang über eine Änderung des niederländischen Steuerrechts. Demnach wird in den Niederlanden seit (insbesondere aus Anlass der Fußball-Europameisterschaften) ein fiktives Arbeitsverhältnis zwischen dem ausländischen Sportler und dem Auftraggeber angenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lohnsteuer in Höhe von 20% einzubehalten. Auftraggeber kann dabei aber nicht nur ein in den Niederlanden ansässiger Veranstalter, sondern auch ein ausländischer Auftraggeber sein (z. B. der deutsche Fußballbund im Hinblick auf Za...

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