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SWI 11, November 2000, Seite 488

Vermögensübertragungen an den in Deutschland lebenden Sohn

Werden von einer in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen drei Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die im Ausmaß von 9% von ihr gehalten werden, an ihren in Deutschland lebenden Sohn veräußert, dann sind diese Vorgänge in Österreich nicht steuerbar; sie führen auch nicht zur „Wegzugsbesteuerung", da durch den Veräußerungsvorgang keine österreichischen Besteuerungsrechte beschränkt werden. Der Umstand, dass ein im Liquidationsfall – bei Unterlassung der Veräußerung – erwachsendes Besteuerungsrecht verloren geht, kann außer Betracht bleiben, weil die Wegzugsbesteuerung nach dem Gesetzeswortlaut nur bei Veräußerung von Anteilen im Sinn des § 31 Abs. 1 EStG eingreift; Absatz 1 aber erfasst nur Beteiligungen im Ausmaß von über 10%.

Sollte dem Sohn unter Ausnutzung der befristeten Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG ein österreichisches Sparbuch mit einem Einlagenstand geschenkt werden, der ihm die Abstattung des Kaufpreises ermöglicht, dann stellt sich eine solche Transaktion im Ergebnis als eine Umgehung der mit einer schenkungsweisen Anteilsübertragung sonst eintretenden inländischen Schenkungssteuerpflicht dar. Aus Sicht des BM für Finanzen kann eine insgesamt als Anteilsschenkung zu wertende...

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