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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 118. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

IV. Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 3)

(5) 3Einkünfte unterliegen im Sinne des Satzes 1 auch dann einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 Prozent, wenn Ertragsteuern von mindestens 15 Prozent zwar rechtlich geschuldet, jedoch nicht tatsächlich erhoben werden.

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Regelungszweck. Eine Niedrigbesteuerung i.S.v. § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 soll gem. § 8 Abs. 5 Satz 3 auch dann vorliegen, wenn ausländische Ertragsteuern von mindestens 15 Prozent zwar rechtlich geschuldet, jedoch tatsächlich nicht erhoben werden. Insoweit wird zunächst auf die zu § 8 Abs. 5 Satz 1 geltenden Grundsätze Bezug genommen (vgl. Rz. 914 ff.). Die Regelung in Satz 3 muss vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. gesehen werden. Der I. Senat hatte dort entschieden, dass für die „Anwendung des § 8 Abs. 5 nicht auf die tatsächlich erhobene ausländische Steuer, sondern - zumindest im Grundsatz - auf diejenige Steuer abzustellen (ist), die das Recht des betreffenden ausländischen Staates für die Einkünfte vorsieht.“ Der Gesetzgeber sah in dieser Auslegung durch den BFH offensichtlich die Gefahr von Manipulationen durch den Stpfl. Z.B. dergestalt, dass ...

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