Außensteuerrecht
2026
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VIII. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten - Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)
5. Dienstleistungen, ...
1. Allgemeines
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Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Die Vorschrift ist, genau wie § 8 Abs. 1 Nr. 4, durch ein Regel-Ausnahme-Rückausnahme-Verhältnis geprägt. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteuerrechts unbekannt. Dienstleistungstätigkeiten sind sowohl im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch vor allem bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu finden. Zwar gehört auch die nichtselbständige Arbeit zum Dienstleistungsbereich. Jedoch kann eine ausländische Gesellschaft keine nichtselbständige Arbeit ausüben. Deshalb scheiden Fälle des § 19 EStG aus dem Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 5 aus. Der Dienstleistungsbegriff i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 5 ist nicht mit dem umsatzsteuerlichen Leistungsbegriff identisch. Er kann auch...