Außensteuerrecht
2026
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VI. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen - Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)
3. dem Betrieb von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen, die für ihre Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb unterhalten, ...
1. Allgemeines
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Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von jedem Unternehmenstyp. Er spricht unmittelbar vor allem Tätigkeiten, aber auch Beteiligungsverhältnisse an. Im Ergebnis führt dies dazu, dass z.B. unter § 8 Abs. 1 Nr. 5 sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Dienstleistungen fallen können. Andererseits müssen häufig mehrere Tätigkeiten zusammengefasst beurteilt werden. Stellt z.B. ein Unternehmen ein Produkt her, um es anschließend zu verkaufen, so macht es keinen Sinn, die Produktion unter § 8 Abs. 1 Nr. 2 und den Verkauf unter § 8 Abs. 1 Nr. 4 zu subsumieren. Vielmehr steht der Verkauf in einem funktionalen Zusammenhang mit der Produktion (Rz. 179). Der Verkauf ist das wirtschaftliche Ziel der Produktion....