Außensteuerrecht
2026
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Inhaltsübersicht
Übersicht
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138j AO Rz. 1
B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 138j AO
I. Auswertung durch das BZSt (Abs. 1) Rz. 2
II. Information betroffener Behörden (Abs. 2-3) Rz. 11
III. Keine rechtliche Anerkennung mitgeteilter Steuergestaltungen (Abs. 4) Rz. 21
IV. Verarbeitung personenbezogener Daten (Abs. 5) Rz. 31
C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138j AO Rz. 41
Anhang 1: Gesetzesmaterialien