Außensteuerrecht
2026
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V. Absatz 2 Satz 4
1. Ursächlichkeit zwischen wesentlicher wirtschaftlicher Tätigkeit und Einkünften
(2) 4Der wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft sind nur Einkünfte der Gesellschaft zuzuordnen, die durch diese Tätigkeit erzielt werden ...
807
Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 Halbs. 1 sollen der wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft nur diejenigen Einkünfte zugeordnet werden können, die durch diese Tätigkeit erzielt werden. Dies entspricht der Rechtslage vor Geltung des ATADUmsG. Was damit gemeint ist, ergibt sich aus dem in der früheren Gesetzesbegründung hierzu enthaltenen Beispiel:
„Der inländische Konzern A betreibt im EU-Mitgliedstaat C ein Dienstleistungszentrum in der Form einer Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft verfügt zur Ausübung ihrer Tätigkeit über Büroräume und eigenes - einschließlich geschäftsleitendes - Personal. Die Funktion der Tochtergesellschaft ist auf reine Verwaltungstätigkeiten beschränkt, wie zB Buchführung, Rechnungserstellung, Debitorenüberwachung. Die Gesellschaft erhält für diese Tätigkeit eine Kostenaufschlagsvergütung. Darüber hinaus stellt di...