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Zeitlicher Anwendungsbereich des DBA-Slowenien auf Dividendenzahlungen
Das österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen ist am in Kraft getreten und damit gemäß Artikel 29 Abs. 2 in zeitlicher Hinsicht auf alle Dividendenzahlungen anzuwenden, die ab geleistet werden.
Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung anderseits stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10 des Abkommens wird nur der Tatbestand der Gewinnausschüttung erfasst und hiefür die Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen ab 1999 abkommenskonform auf 15% bzw. 5% herabgesetzt. Für die Anwendung dieser Abkommensbestimmung ist es daher unerheblich, in welchen Jahren die der Dividendenzahlung zugrunde liegenden Gewinne erwirtschaftet worden sind.
Diese Auffassung wurde im Übrigen auch anlässlich der Änderung der Dividendenquellenbesteuerung im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Jahr 1992 von beiden Abkommenspartnern vertreten. (EAS 1615 v. )