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SWI 4, April 2000, Seite 190

Österreichische Ausbildnerin für Versicherungsvertreter einer deutschen Versicherungsgesellschaft

(BMF) – Ist eine in Österreich ansässige Versicherungsexpertin von einer deutschen Versicherungsgesellschaft vertraglich beauftragt, eine Organisationsstruktur aufzubauen, in der selbständig tätige und von ihr ausgebildete Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit einer deutschen Betriebsanschrift erworben (formeller Betriebsgegenstand: Vermitteln von Versicherungen und Bausparverträgen), dann ist für die steuerliche Erfassung ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit

a) in der Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und

b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland)

und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann werden die Besteuerungsrechte an ihren Einkünften (vorrangig Provisionen aus den vom ausgebildeten Vertreterstab tatsächlich getätigten Geschäftsabschlüssen) nach Auffassung des BM für Finanzen zwischen Deutschland und Österreich a...

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