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Deutsche Wegzugsbesteuerung
In Deutschland soll ab dem die Vorschrift des § 17 dEStG (vergleichbar dem § 31 öEStG) dahin gehend geändert werden, dass eine wesentliche Beteiligung bereits ab einer Beteiligungshöhe von 1% vorliegt. Scherer (IStR 2000, 142 ff.) untersucht die Auswirkungen dieser geplanten Gesetzesänderung auf die Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG. Dazu ist zunächst festzustellen, dass sich die geplante Änderung des § 17 dEStG unmittelbar auf § 6 dAStG auswirkt, d. h., dass es in Zukunft bereits ab einer Beteiligungshöhe von 1% zu einer Verwirklichung des Tatbestandes der Wegzugsbesteuerung kommen kann. Scherer kommt daher zu dem Ergebnis, dass bei einem geplanten Wegzug aus Deutschland eine mögliche Steuerpflicht aus nicht realisierten Veräußerungsgewinnen noch stärker als bisher beachtet werden muss. Er schlägt insbesondere auch vor, in diesem Zusammenhang Kontakt mit lokalen Beratern im Zuzugsstaat aufzunehmen, so dass diesbezüglich auch auf österreichische Berater zusätzlicher Arbeitsaufwand zukommen wird.