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SWI 4, April 2000, Seite 150

Die Anwendung der Anrechnungs- und Befreiungsmethode im neuen DBA Deutschland-Österreich

THE APPLICATION OF THE CREDIT AND EXEMPTION METHOD IN THE NEW TAX TREATY BETWEEN GERMANY AND AUSTRIA

Franz Wassermeyer

Most tax treaties provide for the use of the credit method for certain types of income and for other types of income the exemption method. This also holds true for the new tax treaty between Austria and Germany.
Franz Wassermeyer illustrates the regulations covering the application of both methods. He pays particular attention to the disputable issues.

1. Einführung Deutschland und Österreich gehören zu den Staaten, die bezogen auf die Einkünfte und das Vermögen i. S. d. DBA entweder die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode anwenden. Die Anwendung der Freistellungsmethode besagt insoweit, dass der jeweilige Ansässigkeitsstaat Steuerbefreiung nach der Art gewährt, wie sie in § 3 d-EStG und (früher) in § 3 d-VStG geregelt sind bzw. waren. Deutschland gewährt die Freistellungsmethode grundsätzlich nur unter Progressionsvorbehalt, d. h. die Steuerbefreiung soll auf die Höhe des Steuersatzes der auch nach dem DBA im Inland steuerpflichtigen Einkünfte keinen Einfluss haben. Die Anwendung der Anrechnungsmethode besagt, dass der Ansässigkeitsstaat die Anrechnung der im Quellenstaat nach dem DBA erhobenen ausländischen Steuer gewährt. Die Steueranrechnung richtet...

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