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SWI 4, April 2000, Seite 192

Haftung für Lohnsteuer bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

Nach dem Sachverhalt wurden einige in den Niederlanden ansässige Arbeitnehmer von ihrem niederländischen Arbeitgeber (der Konzernmuttergesellschaft) einer deutschen Konzerngesellschaft zur Erbringung von Arbeitsleistungen überlassen. Die niederländischen Arbeitnehmer erbrachten ihre Arbeitsleistungen für die deutsche Konzerngesellschaft in Deutschland, wobei sie nach der Arbeit täglich in die Niederlande zurückkehrten. Im Verfahren vor dem BFH stand die Frage der Zuteilung des Besteuerungsrechtes für die von den Arbeitnehmern erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit außer Streit: Nach Durchführung eines Verständigungsverfahrens kamen die obersten Finanzbehörden der Niederlande und Deutschlands überein, dass das Besteuerungsrecht für die nichtselbständigen Einkünfte Deutschland zukommt. Vor dem BFH war nun die Frage nach einer allfälligen Haftung für den nicht vorgenommenen Lohnsteuerabzug umstritten.

Der BFH führte zunächst aus, dass sich die Frage, wer Arbeitgeber der niederländischen Arbeitnehmer im streitigen Zeitraum war (und daher für den unterlassenen Lohnsteuerabzug zur Haftung herangezogen werden könnte), nicht unter Heranziehung des DBA Deutschland-Niederlande beantwortet werden ...

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