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Lebensmittelpunkt eines Deutschen mit Wohnsitzen in drei Staaten
Hat ein deutscher Staatsbürger in Liechtenstein gemeinsam mit zwei anderen Partnern eine Produktionsgesellschaft aufgebaut, die ihre Produkte über eine ihm gehörende liechtensteinische Vertriebsgesellschaft mit österreichischer Tochtergesellschaft vertreibt, und verfügt er über Mietwohnungen in Liechtenstein und Österreich sowie über ein Haus auf Ibiza, dann tritt infolge der inländischen Mietwohnung wohl unbeschränkte Steuerpflicht ein, doch bedarf zusätzlich die Frage der Klärung, ob Österreich hiedurch im Verhältnis zu Liechtenstein und zu Spanien der „Ansässigkeitsstaat" im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geworden ist.
Der Umstand, dass der Deutsche nach wie vor auf Werkvertragsbasis führend an der Produktentwicklung in Liechtenstein mitarbeitet und seine Haupteinnahmequelle aus diesem wirtschaftlichen Engagement in Liechtenstein stammt, spricht dafür, dass seine stärksten wirtschaftlichen Interessen in Liechtenstein liegen. Der weitere Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn der VwGH die Bedeutung der persönlic...