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Schachtelprivileg und Call-Optionen
Optionen werden sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Steuerplanung für unterschiedlichste Zwecke verwendet. Das niederländische Höchstgericht, der Hoge Raad, hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, wie Call-Optionen bilanziell zu behandeln sind. Im konkreten Fall sollte durch den Rückkauf einer Call-Option dem Käufer das wirtschaftliche Eigentum an den der Option zugrundeliegenden Anteilen eingeräumt werden. Der Hoge Raad kam entgegen der Klägerin zu dem Ergebnis, daß der Kaufpreis nicht unmittelbar ergebniswirksam geltend gemacht werden kann, sondern als Anschaffungskosten der zugrundeliegenden Anteile aktiviert werden muß. OV (Vak Studie Nieuws , 4327) geht in der Folge dieses Urteils auf die Frage ein, ob nicht die Option als eigenes Wirtschaftsgut qualifiziert werden muß, mit der Folge, daß das auch für die zugrundeliegenden Anteile anzuwendende Schachtelprivileg herangezogen werden kann. Die dabei aufgeworfenen Argumente können auch für die österreichischen Praxis Bedeutung erlangen.