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SWI 12, Dezember 1999, Seite 520

Dreiecksverhältnisse im Abkommensrecht

TRIANGULAR CASES IN TREATY LAW

Franz Wassermeyer

Triangular cases are among the most difficult practical problems in international tax law. These constellations arise if, for example, a company has its headquarters in one country, a plant in another country and this plant draws revenue from a third country. Franz Wassermeyer analyzes the jurisdiction of the German Federal Fiscal Court on this question and presents a number of examples. Finally, he also develops his own basic solutions for triangular conflicts.

I. Einführung

1. Begriff und Beispiele

Von Dreiecksverhältnissen (triangular cases) im Abkommensrecht spricht man, wenn ein für die Besteuerung relevanter Sachverhalt grenzüberschreitend so verwirklicht wird, daß Berührungspunkte zu mindestens drei Staaten bestehen. Dabei ist danach zu differenzieren, ob die jeweiligen Berührungspunkte abkommensrechtlich ein Besteuerungsrecht des jeweils betroffenen Staates begründen oder nicht. Insoweit liegt es in der Natur der Sache, daß bestimmte Berührungspunkte durch die DBA für abkommensrechtlich irrelevant erklärt werden, während andere entweder in allen oder zumindest in zwei der betroffenen Staaten Besteuerungsrechte begründen, was wiederum dazu zwingt, Maßnahmen zur Vermeidung der D...

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